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Vermessungszeichnung und Klausel am KatasteramtWir vermessen das Gebäude/Grundstück nach dem Sammeln von Angaben am Katasteramt, wir stellen die Vermessungszeihnung her, wir reichen es ins Katasteramt ein, und übergeben nach der Akzeptierung die Dokumentation für den Auftraggeber.Wir übernehmen: - Gebäudedarstellung
- Bestandsaufmaße von Gebäuden und Grundstücken
- Teilungsvermessung
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